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Cookies und lokale Speicherung

Dieses Portal speichert genau einen Eintrag in deinem Browser: deine Entscheidung über diesen Hinweis. Mehr steht auf dieser Seite.

Was gespeichert wird

Beim ersten Besuch erscheint am unteren Rand ein Hinweis mit zwei gleichwertigen Schaltflächen. Welche du auch wählst, gespeichert wird nur die Tatsache, dass du gewählt hast, und welche Antwort es war.

Der Eintrag liegt im lokalen Speicher deines Browsers, nicht in einem Cookie im technischen Sinn. Er wird nicht bei jeder Anfrage an den Server mitgeschickt, sondern bleibt auf deinem Gerät. Er enthält keine Kennung, mit der sich ein Gerät oder eine Person wiedererkennen ließe.

Was nicht gespeichert wird

Die kürzeste Liste auf diesem Portal ist die Liste dessen, was hier eingebunden ist – sie ist leer. Das ist eine Entscheidung über den Zuschnitt des Angebots und keine Momentaufnahme.

  • keine Cookies von Werbenetzwerken und keine Zählpixel
  • keine Reichweitenmessung, weder im eigenen Haus noch bei einem Dienstleister
  • keine eingebetteten Schriftarten von fremden Servern
  • keine eingebetteten Videos, Karten oder Schaltflächen sozialer Netzwerke
  • keine Profilbildung und kein geräteübergreifendes Wiedererkennen

Weil keine Analyse- oder Marketingskripte vorhanden sind, muss dieser Hinweis auch nichts freischalten. Er ist eine Information und keine Bedingung für die Nutzung der Seiten.

Entscheidung ändern

Im Fußbereich jeder Seite steht die Schaltfläche Cookie-Auswahl ändern. Ein Klick darauf löscht den gespeicherten Eintrag und blendet den Hinweis wieder ein, sodass du neu entscheiden kannst.

Denselben Effekt erreichst du über die Einstellungen deines Browsers, indem du die Websitedaten für diese Adresse löschst. Beides wirkt sofort und ohne weitere Bestätigung.

Wenn dein Browser nichts speichern darf

Im privaten Modus oder bei blockierten Websitedaten kann der Eintrag nicht abgelegt werden. Das Portal funktioniert dann unverändert, der Hinweis erscheint lediglich bei jedem Besuch erneut, weil die vorherige Entscheidung nirgends hinterlegt werden konnte.

Rechtlicher Rahmen

Für Speichervorgänge auf Endgeräten gilt in Deutschland § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes. Eine Einwilligung ist danach entbehrlich, wenn die Speicherung unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen.

Das Speichern deiner eigenen Entscheidung fällt in diese Ausnahme: Ohne sie ließe sich dein Wunsch, den Hinweis nicht erneut zu sehen, nicht umsetzen. Weitergehende Verarbeitungen, für die eine Einwilligung nötig wäre, finden auf diesem Portal nicht statt. Wie mit den technischen Daten beim Seitenabruf umgegangen wird, steht in den Angaben zur Datenverarbeitung.

Wer wissen möchte, wer für dieses Angebot verantwortlich ist, findet die Pflichtangaben auf der Seite mit den Angaben zum Anbieter. Was für kommerzielle Links gilt, steht in den Regeln rund um das Angebot.

Zuletzt geprüft am · Recherchiert und geprüft von der Redaktion dieses Portals.

Cookies auf dieser SeiteWir speichern deine Auswahl lokal in deinem Browser. Analyse- oder Marketing-Skripte laden wir nicht.